POLIZEI WARNT VOR BETRUGSMETHODE IM GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU

Die Landespolizeiinspektion Gera befindet sich in der Theaterstraße 3 und ist unter der Rufnummer 0365 8290 erreichbar.

Aus gegebenen Anlass warnt die Polizei vor einer derzeit auftretenden Betrugsmethode im Zusammenhang mit betrügerisch agierenden Gartenbauunternehmen. Hierzu haben bereits Ermittler der Geraer und der Altenburger Polizei diverse Verfahren eingeleitet.

Konkret handelt es sich um folgende Taktik:

Die Betrüger bieten Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau an und werben dazu mit Annoncen in örtlichen Zeitungen oder gar hochwertig gedruckten Broschüren, welche u. a. in Briefkästen eingeworfen oder über Printmedien/Zeitungen verteilt werden. Auf den Broschüren bzw. in den Annoncen sind die vermeintlichen Firmen mit Anschrift und Festnetznummer verzeichnet. Die angebotenen Dienstleistungen liegen dabei in der Regel deutlich unter den marktüblichen Preisen. Die Arbeiten selbst werden dann meist durch seriöse Subunternehmer und nicht durch die als Garten- und Landschaftsbau, auftretenden Personen, durchgeführt. Lediglich zum Erstgespräch sind die Betrüger vor Ort und arbeiten dabei mit äußerst tückischen Methoden. So sind an deren Fahrzeugen tatsächlich Schriftzüge der vermeintlichen Garten- und Landschaftsbaufirma angebracht. Verträge, Visitenkarten und Quittungen, ausgestellt auf die vermeintliche Firma, werden ausgereicht, was auf den ersten Eindruck einen seriösen Eindruck erweckte. Die Täter treten zudem als wortgewandt und überzeugend auf, so dass aufkommende Zweifel seitens der Bauherren rhetorisch ausgeräumt werden können.

Die Bezahlung für die avisierten Dienstleistungen werden seitens der Betrüger vom Bauherrn, je nach Baufortschritt, in bar gefordert. Für die tatsächlichen Arbeiten vor Ort werden dann meist ortsansässige Firmen angeheuert. Deren gestellten Rechnungen werden allerdings seitens der Betrüger nicht beglichen.

Im Ergebnis: Die Arbeiten vor Ort werden eingestellt, die Subunternehmer bleiben auf ihren Rechnungen sitzen. Das von den Bauherrn bar gezahlte Geld befindet sich bei den Betrügern. Daher erteilt die Polizei folgenden Rat:

Prüfen Sie die Angaben der Firma so gut es geht. Überzeugen Sie sich ob die Firma tatsächlich existiert. Gibt es eine Geschäftsadresse, unter der das Unternehmen auch tatsächlich anzutreffen ist? Prüfen Sie hierzu z. B. Einträge im Telefonbuch. Gibt es eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und ist diese auch echt? Die Nummer kann bei dem zuständigen Finanzamt erfragt werden. Seien Sie skeptisch, wenn kein Angebot für die Dienstleistung vorliegt und Barzahlung vereinbart wurde. Recherchieren Sie nach der Firma im Internet. Gerade Google-Rezensionen können hilfreich sein. Eine Firma ohne jegliche Rezension ist mit Vorsicht zu genießen. Gerade negative Rezensionen können durch den Firmeninhaber bei „Google“ gelöscht werden. Daher gilt, dass eine Firma mit vielen, zum Teil auch kritischen Rezensionen vertrauenserweckender ist, als eine Firma ohne jegliche Rezension. Vergleichen Sie Angebote von anderen ortsansässigen Anbietern. Sollten Sie Opfer dieser Betrugsmethode geworden sein bzw. Hinweise zu betrügerisch agierenden Tätern habe, informieren Sie Ihre örtliche Polizei.

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