VERBOTENER GRUSS UND VERFASSUNGSWIDRIGE PAROLEN IN LUSANER SCHUHLADEN

Am frühen Montagabend erschien ein 67-jähriger, alkoholisierter Mann in einem Schuhgeschäft in der Schleizer Straße in Lusan. Anstatt Schuhe zu kaufen, fiel er durch sein unangebrachtes Verhalten auf. Im Eingangsbereich zeigte er im Beisein von Mitarbeitern und Kunden eine verbotene Grußgeste und äußerte verfassungswidrige Parolen. Die hinzugerufenen Beamten des Inspektionsdienstes Gera konnten dem Herrn habhaft werden und erteilten ihm einen Platzverweis. Mit einer Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verließ ohne weitere Vorkommnisse den Laden.

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