Alle Erdreihengrabstätten in der Abteilung XXc auf dem Ostfriedhof, deren Ruhefrist bis einschließlich 31. Mai 2024 abgelaufen ist, werden ab dem 1. Juni 2024 durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Den Nutzungsberechtigten entstehen dabei keine Kosten für die Beräumung. Angehörige, die Grabzubehör selbst beräumen möchten, haben noch bis einschließlich 31. Mai 2024 die Möglichkeit, dies zu tun. Bei Fragen steht die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
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