Im Koalitionsausschuss beschlossen CDU, CSU und SPD am 8. Oktober 2025 mehrere, weitreichende Veränderungen. Damit soll der bereits von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte „Herbst der Reformen“ eingeläutet werden: Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Ab dem 1. Januar 2026 besteht die Möglichkeit einer sogenannten Aktivrente. Drei Milliarden Euro werden zusätzlich in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur investiert. Ein weiteres Förderprogramm für die Elektromobilität soll aufgelegt werden.
Durch die Einigung der Regierungskoalition in der vergangenen Nacht werden die gefassten Beschlüsse in den drei zentralen Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Rente und Neuordnung der Grundsicherung mit detaillierten Regelungen konkretisiert. Die Sanktionen beim neuen Grundsicherungsmodell wurden klar definiert:
- erster Termin versäumt: Vergabe eines zweiten Termines
- zweiter Termin versäumt: Reduzierung des Regelsatzes um 30 %
- dritter Termin versäumt: Streichung des Regelsatzes
- Termin im Folgemonat versäumt: Reduzierung des Zuschusses für Miet- und Heizkosten
Zudem soll das Vermögen der Grundsicherungsempfänger stärker herangezogen werden. Karenzzeiten entfallen künftig. Das bedeutet, Vermögen wird von Anfang an berücksichtigt. Der Freibetrag für Schonvermögen wird künftig an die Lebensleistung gekoppelt. Bislang sind es 15’000 Euro pro Person. Künftig wird er nicht mehr pauschal festgelegt, sondern individuell, unter Berücksichtigung des Alters und der Anzahl der geleisteten Arbeitsjahre.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, erklärte, die Sanktionen werden bis an die verfassungsrechtlich zulässige Grenze verschärft. Die Grundsicherung muss zwar laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein menschenwürdiges Existenzminimum ermöglichen, dennoch sieht die SPD-Politikerin Rechtssicherheit für die geplanten Änderungen. Die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie Gewerkschaften kritisieren das Vorhaben.
Das beschlossene neue Gesetzgebungsverfahren zur Grundsicherung soll rasch eingeleitet werden. Bundeskanzler Friedrich Merz rechnet mit Beratungen im Parlament noch in diesem Jahr, und einem Beschluss Anfang 2026. Spätestens im Frühjahr 2026 sollen die Änderungen in Kraft treten.
Die ab dem 1. Januar 2026 bestehende Möglichkeit der Aktivrente zielt darauf ab, mehr Menschen in Arbeit zu bringen, die das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben. Geplant ist ein Steuerfreibetrag von 2000 Euro pro Monat.
Für den Neubau von Straßen und die Verkehrsinfrastruktur werden drei Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt. Das geplante Förderprogramm für E-Autos soll vor allem Hausständen mit kleinem und mittlerem Einkommen zugute kommen. Die Mittel stammen teilweise aus dem EU-Klimasozialfonds sowie nationalen Fonds.

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