Geras Bürgermeister Thomas Lenk, zuständig unter anderem für die untere Verkehrsbehörde, hat sich in der vergangenen Woche persönlich ein Bild von der Verkehrssituation im Steinweg gemacht. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins, zu dem Vertreter des Steinweg e.V. eingeladen hatten, wurden die wiederholten gefährlichen Situationen durch zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer im verkehrsberuhigten Bereich thematisiert. Der Verkehrsbereich im Steinweg ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von bis zu 10 km/h, also Schrittgeschwindigkeit, gekennzeichnet. Dennoch wurde bei mehreren kurzen Beobachtungen während des Treffens deutlich, dass viele Verkehrsteilnehmer diese Begrenzung deutlich überschreiten. Dies gefährde schon seit vielen Jahren die Sicherheit aller Anwohner, Gewerbetreibenden und Beteiligten erheblich.
Das Gespräch mit den Vertretern des Steinweg e. V. hat gezeigt, dass kreative Ansätze notwendig sind, um das Bewusstsein für die Geschwindigkeitsbegrenzung zu stärken und die Sicherheit dauerhaft zu erhöhen. Mögliche Maßnahmen, die bereits diskutiert wurden, umfassen die Anbringung von Hinweisbannern, den Einsatz von Kübeln oder Pflanzen zur Verengung der Durchfahrtsbreite sowie reflektierende Fahnen, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Ziel ist es, gemeinsam mit der Gemeinschaft nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die die Sicherheit im Straßenraum erhöhen und das gegenseitige Verständnis zwischen Fußgängern, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern stärken. Hierzu verdeutlicht der Bürgermeister:
„Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Steinweg, der für Fußgänger und Anwohner eine hohe Bedeutung hat, ist es essenziell, dass alle Verkehrsteilnehmer sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Nur so können wir Unfälle vermeiden und das Miteinander im Stadtteil fördern.“
Die diskutierten Maßnahmen werden nun im Detail weiter in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde und der Polizei geprüft.
Die Stadt Gera bittet in dem Zusammenhang ausdrücklich um die Einhaltung der Regelungen für eine verkehrsberuhigte Zone auf dem Steinweg nach den Vorgaben der StVO.
QUELLE: STADTVERWALTUNG

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