WO DARF WANN DER BETRIEB WIEDER AUFGENOMMEN WERDEN?
Unter der nachfolgenden Adresse der Thüringer Landesregierung finden Sie die aktuellen Beschlüsse zu Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen, Unternehmen, Versammlungen, Gesundheit und Pflege. https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/33-2020/ Dort finden Sie folgende Abschnitte: I. Beschluss II. Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus […]
