Mitteilungen der Stadtverwaltung, Hinweise für die Region und Eilmeldungen
WO DARF WANN DER BETRIEB WIEDER AUFGENOMMEN WERDEN?
Unter der nachfolgenden Adresse der Thüringer Landesregierung finden Sie die aktuellen Beschlüsse zu Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen, Unternehmen, Versammlungen, Gesundheit und Pflege. https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/33-2020/ Dort finden Sie folgende Abschnitte: I. Beschluss II. Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus […]
