FÖRDERMITTEL IM BEREICH DENKMALPFLEGE BEANTRAGEN

Das Amt für Bauvorhaben und Stadtplanung der Stadt Gera informiert darüber, dass für das Haushaltsjahr 2021 wieder Anträge zur Bereitstellung von Fördermitteln der Denkmalpflege gestellt werden können.

Zuwendungsempfänger können Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen im Sinne des § 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz sein. Die nachrichtliche Liste der Kulturdenkmale und Denkmalensembles der Stadt Gera kann im Amt für Bauvorhaben und Stadtplanung eingesehen werden.

Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Gegenstand der Förderung sind Kulturdenkmale einschließlich Denkmalensembles oder Teile von Kulturdenkmalen. Förderfähig sind denkmalpflegerische Mehraufwendungen von Maßnahmen der Substanzerhaltung.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Anträge können das ganze Jahr gestellt werden. Empfohlen wird die rechtzeitige Einreichung, der letztmögliche Abgabetermin für Fördermittelanträge ist der 30. September 2020 bei der Stadtverwaltung Gera, Amt für Bauvorhaben und Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kornmarkt 12, 07545 Gera.

Formulare können unter Denkmalschutz@gera.de angefordert werden oder sind unter www.gera.de herunterzuladen. Bei Rückfragen oder Beratungen steht die Untere Denkmalschutzbehörde zur Verfügung. Detaillierte Angaben zum Verfahren sind in der Richtlinie für die Bewilligung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Denkmalförderrichtlinie) vom 8. Dezember 2003 unter www.thueringen.de/denkmalpflege nachzulesen oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzusehen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*