WEITREICHENDE EINSCHRÄNKUNGEN DER GRUNDRECHTE GEPLANT

Zunächst für die Zeit vom 4. bis 30. November sollen die Grundrechte in Deutschland erheblich eingeschränkt werden. Die Rede ist von einem sogenannten Wellenbrecher-Lockdown. Über eine entsprechende Beschlussvorlage wird die Bundeskanzlerin heute ab 13 Uhr per Videoschaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder sprechen. Das Ziel sei es, die Nachverfolgung eines jeden Kontaktes wieder zu ermöglichen.

Alle Freizeiteinrichtungen sollen schließen. Genannt werden Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Messen, Kinos, Spielhallen, Fitnessstudios und Sportstätten. Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen soll gemäß der Vorlage de facto verboten werden. Gastronomiebetriebe sollen schließen und nur noch außer Haus verkaufen dürfen. Auch Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tätowierstudios sollen schließen müssen. Außerdem will die Bundesregierung erreichen, dass Übernachtungsangebote in Deutschland nur noch „für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke“ zugelassen werden, und man sich nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands treffen darf. Im Einzelhandel soll nur noch ein Kunde je 25 Quadratmeter Ladenfläche erlaubt sein.

Die Bundesregierung gibt an, eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern zu wollen und spricht von zunehmenden Infektionszahlen.

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