VERLÄNGERUNG DER RESTRIKTIONEN BIS 20. DEZEMBER 2020

Die Corona-Restriktionen sollen bis 20. Dezember 2020 verlängert und teilweise ausgeweitet werden, wobei es Sonderregelungen für die Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 geben wird. Darauf einigten sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch, den 25. November 2020.

Am dem 1. Dezember gelten strengere Regeln für Treffen mit anderen Menschen. Höchstens fünd Personen aus maximal zwei Haushaltungen dürfen einander begegnen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Weiterhin ruft die Regierung die Bürger dazu auf, möglichst zu Hause zu bleiben und nicht notwendige Kontakte zu vermeiden.

In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar 2021 werden Treffen eines Hausstandes mit Menschen aus mehreren anderen Hausständen erlaubt sein, wobei hier eine Grenze von maximal zehn Personen gilt. Auch hier sind Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren ausgenommen.

Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk wird es nicht geben, jedoch die Empfehlung, darauf zu verzichten. Verboten wird es auf auf belebten öffentlichen Straßen und Plätzen, welche von den örtlichen Behörden zu bestimmen sind.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Wenn der Sieben-Tage-Wert die Zahl 50 überschreitet, muss künftig ab Klasse 7 im Unterricht eine Maske getragen werden. Hochschulen und Universitäten sollen, soweit es in der jeweiligen Fachrichtung möglich ist, digitalen Fernunterricht einführen.

Masken müssen künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften, auf Parkplätzen und in geschlossenen Räumen mit Kundenverkehr getragen werden. Abgenommen werden darf sie nur am eigenen Arbeitsplatz, wenn ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Im Einzelhandel darf sich auf einer Fläche von jeweils 25 Quadratmetern nicht mehr als eine Person aufhalten. Der Aufenthalt von einer Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist erlaubt, wenn die Fläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet. Auf größeren Flächen darf sich höchstens eine Person je 20 Quadratmeter bewegen.

Die Dauer der häuslichen Quarantäne wurde für einen Intervall auf zehn Tage festgelegt. Sie kann bei einem negativen Antigen-Schnelltest auch verkürzt werden.

Bei einem Sieben-Tage-Wert von über 200 sowie „diffusem
Infektionsgeschehen” sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung zu erreichen.

Das offizielle Dokument der Bundesregierung ist abrufbar unter folgender Adresse:

2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de)

Die Länder werden nun entsprechende Verordnungen erstellen, und die Kommunen darauf basierende Allgemeinverfügungen.

Kanzlerin Angela Merkel sagte, man brauche noch einmal eine Kraftanstrengung. Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht worden, und die Infektionszahlen verharrten auf einem hohen Niveau.

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