GERAS „SOMMER IN DER STADT“ 2021

Das vom vergangenen Jahr adaptierte und weiterentwickelte Konzept „Sommer in der Stadt“ findet zum zweiten mal in Geras Zentrum statt. Vom 17. Juli bis zum 20. September 2021 setzen die freie Kulturszene sowie zahlreiche Innenstadtakteure gemeinsam ein Zeichen für das Miteinander, das Interesse füreinander und die Achtung und Akzeptanz untereinander. Dieser Sommer vereint Gastronomie und Händlern sowie Sport-, Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die daraus entstehenden kulturellen und generationsübergreifenden Aktionen bieten ein buntes sommerliches Programm.

Den Auftakt von „Sommer in der Stadt“ bildet die Gastromeile Gera am 17. Juli 2021. Geplant ist eine Tour durch das innerstädtische gastliche Angebot mit musikalischer Begleitung diverser Genres. Angefangen beim Markt zieht sich die Meile über die Schloßstraße und den Puschkinplatz bis in den Hofwiesenpark. Weitere Höhepunkte bilden das Sommernachtskino, die Kulturtage, Gera-Beach, die Museumsnacht und das Weinfest. Den Abschluss stellt in diesem Jahr eine Großveranstaltung anlässlich des Weltkindertages am 20. September mit familienfreundlichem Unterhaltungsprogramm auf dem Markt dar.

PROGRAMMHÖHEPUNKTE

Samstag, 17. Juli: Gastromeile
Dienstag, 13. Juli, bis 26. August: Sommernachtskino im Comma-Garten
Freitag, 23. Juli, bis 22. August: Kulturtage
Montag, 2. August, bis 9. August: Gera-Beach
Freitag, 27. August: Museumsnacht
Freitag, 27. August, bis 29. August Weinfest in Untermhaus
Montag, 20. September: Aktion zum Weltkindertag auf dem Marktplatz

Weitere Informationen sind auf folgenden Seiten abrufbar:

http://www.sommer-in-der-stadt-gera.de
https://www.metropolkino-gera.de/
https://www.kulturtage-gera.de/
https://www.veranstaltungen-in-gera.de/
https://weinfest-gera.de/

Die jeweiligen Akteure und Beteiligten gestalten die Programme eigenständig. Das Kulturamt der Stadt Gera fungiert dabei als Mittler und Koordinator und verwaltet einen zentralen Veranstaltungskalender, in dem alle eingehenden Termine aufgenommen werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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