FÖRDERANTRÄGE FÜR DAS KOMMENDE JAHR

Mit Beschluss des Geraer Stadtrates am 24. September 2020 trat die „Kulturförderrichtlinie der Stadt Gera“ in Kraft. Diese regelt grundsätzlich die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte der freien Szene in der Stadt.

In der Kulturförderrichtlinie sind die Regularien und Fristen, die Anträge sowie Abrechnungsformulare, Vergabekriterien sowie die Fach- und Beschlussgremien festgelegt. Laut städtischer Kulturförderrichtlinie sind die Förderanträge für Projekte des Folgejahres jährlich bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres schriftlich beim Kulturamt zu beantragen. Dies kann sowohl digital als auch per Briefpost, unter Nachweis des Absende-Datums, erfolgen. „Alle Geraer Kulturvereine und kulturell Aktiven, die im kommenden Jahr Veranstaltungen, Ausstellungen, musikalische Projekte, Lesungen, Vorträge oder ähnliches planen, und auf Förderung angewiesen sein, sollten ihre Chance nutzen“, erklärt Kulturamtsleiterin Dr. Claudia Tittel.

Die Kulturförderrichtlinie sowie die entsprechenden Formulare (Anträge und Abrechnungen) sind auf der Internetseite der Stadt Gera unter „Ausschreibungen“ zu finden. Sollte es 2022 noch immer Einschränkungen im Veranstaltungs- und Ausstellungsbetrieb geben, werden die Regeln der städtischen Kulturförderung voraussichtlich angepasst werden.

Weitere Informationen erteilt das Kulturamt gern telefonisch unter 0365 8383001 oder über „kultur@gera.de„.

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