MASKENPFLICHT IN H 35, AUSLÄNDERBEHÖRDE UND STANDESAMT

Die Stadtverwaltung behält die Maskenpflicht für Vorsprachen im Stadtservice H 35, in der Ausländerbehörde und dem Standesamt bei. Als Grund werden hohe Infektionszahlen genannt. Rechtliche Basis ist das Hausrecht. Deshalb ist auch nach dem 2. April 2022 das Tragen von Masken verpflichtend. Verlangt werden medizinische Masken.

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