KV-BEITRÄGE SOLLEN 2024 ERNEUT ANGEHOBEN WERDEN

Im Jahr 2021 wiesen die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 6,7 Milliarden auf. Nachdem die Beiträge bereits zu Beginn des Jahres erhöht wurden, sollen sie 2024 erneut steigen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, kündigte am 13. Juni 2023 gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine Anhebung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung an. Zudem wird am 1. Juli das neue E-Rezept eingeführt. Versicherte können ihre verschriebenen Medikamente in der Apotheke dann mit ihrer Krankenversichertenkarte aufrufen.

Lauterbach will offenbar den Bundesfinanzminister unter Druck setzen. Dieser lehnt es ab, Steuergelder in die gesetzliche Krankenversicherung zu transferieren. Weil Lauterbach Leistungskürzungen vermeiden will und die Ausgaben der Kassen weiter steigen werden, wird der Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,3 % erhöht. Derzeit liegt er bei im Durschnitt bei 1,6 %. Als allgemeiner Beitragssatz sind derzeit 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen zu zahlen.

Das Defizit bei den Kassen will der Bundesgesundheitsminister langfristig auch mit der geplanten Krankenhausreform und dem Digitalgesetz angehen. Dieses sieht eine elektronische Patientenakte und elektronische Rezepte vor. Beide Gesetze sollen nach den Vorstellungen Lauterbachs Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Kritiker schlagen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor, damit Menschen mit höherem Einkommen bei der Finanzierung der Kassen eine größere Rolle spielen. Derzeit liegt diese in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei 4987,50 Euro. Das ist allerdings mit Schwierigkeiten verbunden, weil hierzu gleichzeitig auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden müsste. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien schließt das aus.

Die gesetzliche Krankenversicherung auf Grundlage des SGB V ist eine Pflichtversicherung. Sie ist Pflicht für alle Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Finanziert wird die Krankenversicherung über den „Gesundheitsfonds“. Einzahler sind der Staat, der Pflichtversicherte und der Arbeitgeber. Die Gelder werden dann an die einzelnen Versicherungsträger — das sind die Krankenkassen — verteilt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % gliedert sich in einen Arbeitnehmeranteil von 7,3 % und einem Arbeitgeberanteil von 7,3 %.

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