DERZEIT LÄNGERE BEARBEITUNGSZEITEN IM JUGENDAMT

Aufgrund erhöhten Antragsaufkommens für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) in Folge der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2024 ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Das Jugendamt ist bemüht, alle Anträge nach dem UhVorschG so schnell wie möglich zu bescheiden und in der Folge bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen auch Zahlungen zu leisten. Um der Bearbeitung angemessenen Raum geben zu können, wird um Geduld gebeten und darum, von entsprechenden telefonischen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Nachfragen sind per elektronischer Post zu richten an „unterhaltsvorschuss@gera.de“.

Auch für Beurkundungswünsche betreffend die Vaterschaft, die gemeinsame elterliche Sorge oder für eine Beistandschaft in Unterhaltsangelegenheiten wird auf längere Wartezeiten hingewiesen. Hierbei können Anliegen dann über die E-Adresse „beistandschaften@gera.de“ platziert werden. Die Mitarbeitenden des Jugendamtes werden sich unter den gegebenen Umständen schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bürger des Landkreises Greiz werden gebeten, sich an ihr zuständiges Jugendamt zu wenden, welches seit dem 15. Januar 2024 eine Beratungsstelle in Gera, „Haus des Handwerks“, Puschkinplatz 4, 07545 Gera eingerichtet hat. Für Jugendamtsangelegenheiten ist die Beratungsstelle unter der Rufnummer 03661 876367 oder über „jugendamt@landkreis-greiz.de“ erreichbar.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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