HINWEIS FÜR DIE KOMMUNALEN FRIEDHÖFE

Die städtischen Friedhöfe werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u. a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Sie ist erreichbar über das Amt für Stadtgrün unter der Rufnummer 0365 8333840.

Ab dem 1. März 2024 werden in den Urnenreihen- und Urnengemeinschaftsanlagen sowie auf den Gemeinschaftsablageflächen der Baumbestattung auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Gera die Wintergestecke, einschließlich Grabschmuck wie beispielsweise Kerzen, beräumt. Sollten Angehörige Grabschmuck und Gestecke selbst beräumen wollen, sollte dies bis spätestens 29. Februar 2024 erfolgen. Gemäß §§ 17 und 19 der Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnengemeinschafts- und Urnenreihenanlagen Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht entsteht. Die Anlagen werden daher von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung.

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