WIDERRECHTLICHES FAHREN EINES E-ROLLERS

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 18-jähriger Fahrer eines E-Rollers festgestellt, der ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war.

Das Fahrzeug erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 35 km/h und wäre damit zulassungspflichtig gewesen. Der Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 0154436/2026 eingeleitet.

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