Zwei 19-jährige wurden am 14. August 2026 in der Parkstraße in ihrem gemieteten Stadtgeländewagen festgestellt. Problematisch war hierbei, dass diese den PKW widerrechtlich benutzten, da ihr Mietvertrag für dieses bereits ausgelaufen war. Nach dem Fahrzeug hatte die nordrhein-westfälische Polizei bereits gefahndet und es bei der Feststellung unmittelbar beschlagnahmt. In weiterer Folge wird dieses zum Vermieter zurückgeführt. Die beiden Herren erwartet eine hohe Nachzahlung an den Vermieter und daneben ein Strafverfahren zur Unterschlagung und dem Unbefugten Gebrauch des Fahrzeuges. Der Fall wurde unter dem Aktenzeichen 0206316/2026 erfasst.

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