WISSENSWERTES ZUM WINTERDIENST IN GERA

Zu sehen ist die Schloßstrasse am 9. Dezember 2010. (Bild: Archiv/Gera-Forum)

Die Stadt Gera mit ihrem weitverzweigten kommunalen Straßennetz ist für die kalte Jahreszeit gewappnet. Das Lager des städtischen Bauhofs ist mit rund 1500 Tonnen Salz voll. Die Schneezäune wurden an den neuralgischen Stellen aufgestellt und auch die rund 250 Streucontainer im Stadtgebiet sind nun befüllt. 16 Mitarbeiter arbeiten im Zweischicht-Betrieb und rücken je nach Witterungslage aus. An den Wochenenden sind die Beschäftigten, wenn nicht im Einsatz, in Rufbereitschaft. Michael Sonntag, Leiter des Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, zeigt sich für die anstehenden Aufgaben optimistisch:

„Die Strecke, die das Geraer Tiefbau- und Verkehrsamt betreut, ist stattlich: rund 700 Kilometer Bundes- und Hauptstraßen sowie Nebenstraßen. Hinzu kommen die öffentlichen Gehwege. Die Mitarbeiter des Bauhofs und unsere Kooperationspartner leisten eine hervorragende Arbeit.“

In der letzten Winterperiode rückte man an 93 Einsatztagen aus, um die Befahrbarkeit der Straßen und damit die Mobilität der Stadt aufrecht zu erhalten.

Im Falle von Eis und Schnee werden die Hauptverkehrsstraßen in Gera montags bis freitags ab etwa 4 Uhr mit bis zu 15 Fahrzeugen geräumt. Zum Einsatz kommen neben den sieben eigenen Fahrzeugen bei Bedarf noch weitere acht externer Dienstleister. Auch in diesem Winter unterstützen die Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG und die GUD Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt bei der Räumung festgelegter Streustrecken. Somit wird bis zum Hauptberufsverkehr Winterdienst auf einer Strecke von bereits mehr als 300 Kilometern geleistet.

Dabei kann der städtische Winterdienst in Gera nicht auf allen Straßen gleichermaßen präsent sein. Die Räumung erfolgt auch 2021/2022 entsprechend der Priorisierung der Stadtstraßen in A-, B- und C-Strecken. Danach müssen vorrangig die Streustrecken der Kategorien A und B freigehalten werden. Dazu gehören Bundes- und Hauptstraßen, die Krankenhaus- und Feuerwehrzufahrten, die Nord-Süd sowie Ost-West-Durchfahrten durch das Stadtgebiet, die Ortsverbindungsstraßen und Busstrecken. Michael Sonntag erklärt: „Bei Schneefall und Glätte sind unsere Räumfahrzeuge nahezu im Dauereinsatz. Oberste Priorität haben immer die Hauptstrecken. Hier war die Lage auch im letzten Winter schnell unter Kontrolle. Gerade bei langanhaltendem Schneefall und sich abwechselnden Frost- und Tauperioden können wir die zügige Räumung und Streuung aller Nebenstraßen leider nicht immer gewährleisten.“ Demnach seien die festgelegten Streustrecken jeweils zwischen zehn und sechzig Kilometer lang. Bis ein Fahrer wieder an seinem Ausgangspunkt ankommt, können bis zu zwei Stunden vergehen. „Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen sind die Bundes- und Hauptstraßen eine Daueraufgabe, die kaum Kapazitäten für die Räumung der Nebenstraßen lässt“, so Sonntag. In diesem Zusammenhang geriet der Winterdienst der Stadt Gera Anfang des Jahres wiederholt in die Kritik. Umso erfreuter ist Michael Sonntag darüber, dass der Stadtrat Investitionsmittel für die Anschaffung neuer Fahrzeuge in diesem und nächstem Jahr bereitgestellt hat:

„Ich danke den Stadtratsmitgliedern ausdrücklich dafür, dass die Weichen für eine sukzessive Erneuerung der Fahrzeugflotte in Gera gestellt werden konnten.“

Gleichzeitig erinnert der Baudezernent an die Winterdienstpflichten von Grundstücks- und Hauseigentümern: „Im letzten Februar erhielten wir viele Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über nicht geräumte Gehwege beschwerten. Es stellte sich in der Mehrzahl der Fälle heraus, dass die Grundstückseigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen waren. Das Beräumen der Gehwege von Schnee und Eis ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Anliegerinnen und Anlieger sich ihrer Pflichten bewusst sind und diese auch im erforderlichen Maß umsetzen.“

Diese Pflichten haben Anlieger bei Eis und Schnee auf öffentlichen Gehwegen:
Wie in vielen anderen Kommunen sind Anlieger auch in Gera laut Straßenreinigungssatzung zum Räumen und Streuen der Gehwege im Winter verpflichtet. Konkret betrifft diese Regelung alle Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden.

Generell gilt: Bei Schneefall, Schnee- und Eisglätte sind die öffentlichen Gehwege vor den Grundstücken unverzüglich zu räumen bzw. rechtzeitig zu bestreuen. Dabei darf Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung von Eis- und Schneerückständen verwendet werden. Die Rückstände sind nach ihrem Auftauen sofort zu beseitigen. Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind grundsätzlich am Gehwegrand zu lagern, wenn der Gehweg dadurch nicht so beengt wird, dass ein Fußgängerverkehr nicht mehr möglich ist. Um dieses zu verhindern, ist es dann gestattet, die abgeschobenen Schnee- und Eismassen auch am Fahrbahnrand abzulagern. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.

Die Streu- und Räumpflicht erstreckt sich nicht nur auf öffentliche Gehwege, sondern auch auf die im Gehwegbereich befindlichen Treppenanlagen und Durchgänge sowie Gehwege an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse einschließlich der Zuwege. Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, so hat der Grundstückseigentümer, vor dessen Grundstück der Gehweg liegt, diesen zu räumen und zu streuen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen. Soweit in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. In allen anderen öffentlichen Straßen, die keinen Gehweg besitzen, ist jeder Grundstückseigentümer im Rahmen der Allgemeinen Gefahrenabwehr gehalten, einen sogenannten „Briefträgerweg“ entlang des Grundstücks frei zu halten. Einen Sonderfall bildet der kombinierte Geh-/Radweg (Verkehrszeichen 240). Anlieger sind verpflichtet, den Weg in seiner Gänze zu räumen und zu streuen. Im Falle eines getrennten Geh-/Radweges (Verkehrszeichen 241) unterliegt nur der Teil des Gehwegs der Streu- und Räumpflicht durch die Anlieger. Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind auch in diesen Fällen am Wegrand abzulagern, auf keinen Fall jedoch auf dem Teil des Radweges. Auskunft darüber, ob es sich um einen kombinierten oder getrennten Geh-/Radweg handelt, gibt das Verkehrsschild. Sind die Symbole für Fußgänger und Radfahrer durch eine waagerechte Linie getrennt, handelt es sich um einen kombinierten Geh-/Radweg.

Die Winterdienstpflichten der Anlieger gelten von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Fällt der Schnee nach 20 Uhr, ist er bis 7 Uhr des nächsten Werktags, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr des Folgetages zu beräumen. Im Bedarfsfall, besonders bei überfrierender Nässe, sind die Gehwege mehrmals täglich zu streuen und in einem sicheren Zustand zu halten. Das Tiefbau- und Verkehrsamt der Stadt Gera bittet alle Anlieger, ihren Streu- und Räumpflichten auch im eigenen Interesse rechtzeitig und umfassend nachzukommen.

Der Winterdienst der Stadt Gera ist seit Anfang November über die Einsatzzentrale der Stadt organisiert. Bei entsprechender Witterungslage ist der Winterdienst wie folgt im Einsatz:

montags bis freitags 4 Uhr bis 22 Uhr
samstags 6 Uhr bis 20 Uhr
sonn- und feiertags 6 Uhr bis 20 Uhr

Weitere Informationen sind abrufbar unter folgender Adresse: „www.gera.de/winterdienst“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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