DISKUSSION ÜBER THÜRINGER GESETZ ZUR GLEICHSTELLUNG

Die Gleichstellungsbeauftragen Ursel Kittlaus aus Weimar, Catrin Heinrich aus Gera sowie Dr. Arn Sauer von der Bundesstiftung Gleichstellung Berlin, die Gleichstellungsbeauftragten Dr. Kerstin Haupt aus Jena, Gabi Ohler für das Land Thüringen, die Thüringer Frauenministerin Heike Werner, die Gleichstellungsbeauftragten Stefanie Müller aus Nordhausen, Martin Reinhardt aus dem Weimarer Land, Ulrike Quentel aus Eisenach, Cornelia Weigardt aus Mühlhausen und Silvia Wille aus Apolda trafen sich in Erfurt, um über die Gesetzesnovelle zu sprechen. (Bild: Stadtverwaltung/Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie)

Das Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) steht zur öffentlichen Diskussion. Thüringens Frauenministerin Heike Werner und Thüringens Gleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler starteten dazu einen breiten Beteiligungsprozess am 5. Oktober 2022 mit rund 60 Gleichstellungsbeauftragten und an Gleichstellungsthemen Arbeitenden aus ganz Thüringen. Auch Geras Geichstellungsbeauftragte Catrin Heinrich war dabei und begleitet die Debatte auch zukünftig mit. Zum Treffen standen verschiedene Paragraphen in Frage: Was hat sich bewährt, was hat sich als unwirksam oder aktualisierungswürdig erwiesen? Die Thüringer Gleichstellungsbeauftragten setzten sich zu ihrer Jahrestagung am darauffolgenden Tag vertiefend mit diesen Fragen auseinander. Dabei ging es insbesondere um eine zu verbessernde Wirksamkeit des Gesetzes, da manche Vorgaben zwar auf wichtige Gleichstellungsfaktoren abzielen, aber in der praktischen Anwendung kaum zur Geltung kommen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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