BMWK FÖRDERT TRANSFORMATION MIT NEUEM INSTRUMENT

Das Unternehmen mit dem jeweils effizientesten CO₂-Reduktionsverfahren erhält durch den neuen Umverteilungsmechanismus den Zuschlag. Die anderen sind weiterhin der normalen Steuerlast ausgesetzt.

Mit einem Fördervolumen von insgesamt vier Milliarden Euro will die Bundesregierung die Transformation der Wirtschaft unterstützen. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, bezeichnete in einer Videobotschaft den Beginn des Förderprogramms Klimaschutzverträge als einen guten Tag für den Klimaschutz und für die Industrie. Man wolle schließlich, dass produziert werde — aber klimaneutral. Die Klimaschutzverträge beschreibt er als ein ganz neues Förderinstrument, das anders funktioniere als die bisherigen Förderinstrumente. Deutschland führe dieses weltweit als erstes Land ein.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240312-erste-runde-klimaschutzvertraege.html

Habeck sprach von einer Auktion. In einem gewissen Sinne würden die Unternehmen gegeneinander antreten müssen. Sie würden auf die günstigste Technik bieten, CO₂ zu reduzieren oder klimaneutral zu produzieren. Die Unternehmen erhielten den Zuschlag dann entlang des günstigsten Gebots. Über einen Zeitraum von 15 Jahren werde dann der Preis garantiert, den die Unternehmen einreichen. Sollte der Preis dann noch günstiger werden, wodurch gewissermaßen eine Überförderung stattfände, müssten die Unternehen Rückzahlungen leisten. Dieses Instrument soll die Dekarbonisierung kostengünstig machen. Habeck verspricht sich einen enormen Puls für die Wirtschaft. Es würden neue Produktionslinien für diese Techniken aufgebaut. Dadurch werde die produzierende Industrie in Deutschland gehalten.

Kritiker sprechen von einem Umverteilungsmechanismus mit hohem bürokratischen Aufwand. Die Informationspflicht der Unternehmen gegenüber dem Fördermittelgeber nimmt ein enormes Ausmaß an. Sie müssen als „Bieter“ darlegen, auf welche Weise und mit welchen Kosten sie den CO₂-Ausstoß reduzieren wollen. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag und wird gefördert. Alle anderen sind weiterhin der üblichen Steuerlast ausgesetzt.

Die Umverteilung an sich sei nur notwendig, weil man die Unternehmen zu Investitionen nötige, die sie mit eigenen Mitteln niemals bezahlen würden. Ohne diese immer komplexer werdenden Umverteilungsmechanismen wäre die CO₂-Reduktion nicht finanzierbar. Zudem sei das Risiko der Geldverschwendung sehr hoch, wenn sich herausstellt, dass ein Projekt trotz hoher Fördersummen unwirtschaftlich ist. Als Beispiel wird das Projekt Grüner Wasserstoff in Heide/Schleswig-Holstein genannt. Nach einer Förderung in Höhe von 34 Millionen Euro sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Bau und der Betrieb der Anlage bei den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht rechne.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Gruener-Wasserstoff-in-SH-Experten-bleiben-optimistisch,gruenerwasserstoff102.html

Unterdessen hat sich der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Er verlangt von der Bundesregierung wegen der schwerwiegenden Auswirkungen der Erderwärmung schnelle Entscheidungen im Kampf gegen den Klimawandel. Das 24-köpfige Gremium legte eine Stellungnahme mit 13 Empfehlungen vor und sieht den Staat in der Pflicht. Genannt werden eine höhere CO₂-Abgabe und höhere Ausgleichszahlungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Emissionsärmeres Verhalten müsse ohne unzumutbare persönliche Belastungen möglich sein, so der Ethikrat. Wer leistungsfähiger sei, müsse auch mehr beitragen. Das gelte gleichermaßen für Länder und Unternehmen wie für Einzelpersonen, meint das Gremium.

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