ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG DES BEHINDERUNGSGRADES
Eine neue gesetzliche Regelung ändert zum 1. Januar 2026 die Abläufe bei der Meldung des Grades der Behinderung an das Finanzamt. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Künftig wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) […]
